Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SwissPlakat AG per 1. Dezember 2021
Diese AGB sind integrierender Bestandteil zu den Offerten, bzw. den Buchungen/Auftragsbestätigungen von und an die SwissPlakat AG.
1. Gültigkeit von Offerten und Vertragsabschluss
Reservationen sind nur nach Absprache und ausserhalb der Annullationsfrist gemäss Ziff. 12 möglich. Offerten ohne Reservation haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die Flächen sind nicht reserviert und bleiben weiterhin im Online Tool buchbar. Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn sich Auftraggeber und SwissPlakat AG im Leistungsumfang geeinigt haben:
a) über das elektronische Buchungssystem mit ausdrücklicher verbindlicher Auftragsbuchung oder
b) der Auftrag oder die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber unterzeichnet oder elektronisch bestätigt wird.
SwissPlakat AG platziert die Werbemittel gemäss den Vertragsbestimmungen, sowie den Aushanglisten für die Sujetzuteilung. Die Sujetzuteilung muss vom Auftraggeber vorgenommen werden und nach Vertragsabschluss bis spätestens am Freitag, 14 Tage vor Aushangbeginn an, SwissPlakat AG zugesandt werden. Eine Sujetzuteilung ist dann zwingend, wenn es mehr als ein Sujet pro Format oder die Sujets pro Format nicht 50:50 oder gleichmässig gemischt werden können (mehr als 2 Sujets pro Format und Auftrag). SwissPlakat AG haftet weder für eine unterlassene, fehlerhafte oder zu späte Sujetzuteilung durch den Auftraggeber.
SwissPlakat AG behält sich vor, Aufträge ohne weitere Angaben von Gründen zurückzuweisen (Sujetwahl, Restriktionen von Themen, Verbote usw.). Sind die Sujets erst kurzfristig bekannt, so kommt Punkt 12 zur Anwendung.
2. Haftung und Stellvertretung
Wird der Vertrag durch einen Beauftragten im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen (Kunde/Agentur), so hat der Beauftragte für die Vertragserfüllung durch den Auftraggeber einzustehen, d.h. er haftet für die Bezahlung des erteilten Auftrags solidarisch mit dem Auftraggeber.
3. Preise und Gebühren
Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Tarif der aktuellen Preisliste. Preisänderungen sind jederzeit durch die SwissPlakat AG vorbehalten. Zusätzlich zum Verkaufspreis sind folgende Gebühren und Abgaben geschuldet. Mehrkosten wegen verspäteter oder nicht korrekter Anlieferung der Werbemittel, Versandkosten, Transportkosten, Kosten für zusätzlich anfallende Arbeiten wie Tekturen kleben, zusätzliche Sujetwechsel, Spezialklebungen und ähnliches, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. Verschiebungsrecht
SwissPlakat AG behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt des Aushangbeginns aus technischen Gründen oder wegen Feiertagen um bis zu 5 Tage zu verschieben, ausser bei Terminbuchungen (bei Terminbuchungen gelten die Preise für ausserordentliche Sujetwechsel, siehe Preisliste SwissPlakat AG). SwissPlakat AG ist berechtigt Plakate ohne Kostenfolge für den Auftraggeber, über das Aushangende hinaus im Aushang zulassen.
5. Plakatmengen
Der Auftraggeber liefert die zur vollständigen Belegung der bestellten Flächen erforderliche Menge Plakate, zuzüglich im Normalfall mindestens 10% Ersatzmenge für den Ersatz von defekten Plakaten (Sonderfälle gemäss Auftragsbestätigung). Wenn diese Ersatzmenge nicht ausreicht, hat der Auftraggeber SwissPlakat AG auf Verlangen die erforderliche Anzahl Plakate zusätzlich nachzuliefern, soweit er auf deren Ersatz nicht verzichtet.
Der Auftraggeber ist für die Lieferung der erforderlichen Plakate verantwortlich. Er kann für fehlende oder defekte Plakate keine Preisreduktion oder Schadenersatzansprüche beanspruchen.
6. Plakatpapier (siehe Druck, Service & Infos unter swissplakat.ch)
- Normalplakat weiss, SK3, holzfrei, einseitig gestrichen oder matt, 120gm2, Schmalband, nassfest.
- Plakate im F12 Format können nur zwei- oder dreiteilig weiterverarbeitet werden. Einteilige F12 Plakate werden nicht verarbeitet / angenommen.
Damit das Nassplakat für den Anschlag geschmeidig wird und der Leim sich mit ihm verbindet, wird dieses gefalzt und in Wasser eingeweicht. Für diese Art der Verarbeitung muss das Papier Nässe aufnehmen können bzw. darf es sich im Wasser nicht auflösen (Wasserfestigkeit). Verwenden Sie für die Produktion von Nassplakaten ausschliesslich Blueback / Chantegris-Papier.
Fragen Sie auch Ihre Plakat-Druckerei.
Leucht-, Fluoreszent- sowie Gold-, Silber- und andere Metallicfarben sind nach eidgenössischen Vorschriften verboten.
Für Beeinträchtigungen des Aushangs, welche auf ungenügende Qualität des Druckmaterials und/oder schlechte Qualität des Druckes zurückzuführen sind, lehnt der Auftragnehmer jegliche Verantwortung ab.
7. Plakatdruck
Gerne übernehmen wir für Sie den Plakatdruck gemäss Plakatservice auf unsere Homepage https://swissplakat.ch/angebote/plakat/
Dabei garantieren wir beste Druckqualität zu einem attraktiven Preis.
Für angelieferte Plakate und Druckdaten können wir keine Qualitätsgarantie übernehmen.
8. Plakatanlieferung
Die Anlieferung der Plakate (inklusive Ersatzmenge) hat bis spätestens am Freitag 14 Tage vor Aushangbeginn, franko Domizil an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse durch den Auftraggeber zu erfolgen.
Für eine korrekte Zuordnung benötigen wir zwingend einen Lieferschein mit folgenden Angaben: Kunde, Agentur, Sujet, Buchungsnummer, Aushangwoche.
Der Auftraggeber haftet für allfällige Folgen, welche durch eine verspätete Anlieferung der Plakate entstehen. Insbesondere schuldet er die vereinbarten Aushangkosten, auch wenn infolge der zu späten Plakatanlieferung der Aushang nicht oder lediglich über eine kürzere Periode realisiert werden kann.
9. Zusätzlicher Sujetwechsel
Erstbeklebungen zu den festgesetzten Aushangterminen sind im Aushangpreis enthalten. Zusätzliche durch den Auftraggeber verlangte Sujetwechsel innerhalb der vereinbarten Aushangzeiten oder Eindeckungen nach Ablauf der Aushangzeiten werden nach Möglichkeit ausgeführt, diese müssen bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden und werden nach Aufwand dem Auftraggeber verrechnet. Wir empfehlen spätestens nach 4 Wochen eine Neubeklebung/Sujetwechsel. (Es gelten die Preise für ausserordentliche Sujetwechsel, siehe aktuelle Preisliste SwissPlakat AG).
10. Plakatsujets und Inhalt
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakatsujets und für die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften, trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet die vereinbarten Aushangkosten vollumfänglich, auch wenn ein Aushang durch behördliche Verfügung verboten, ein Überdecken verfügt wird oder aber aufgrund berechtigter Beanstandung durch SwissPlakat AG, der Grundeigentümer oder der Öffentlichkeit verweigert oder überdeckt werden muss. Allfällige entstehende Mehrkosten für das zusätzliche Abdecken oder Auswechseln der Plakate und alle daraus entstandenen Folgekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
11. Plakate einlagern
Für die bei SwissPlakat AG oder dessen Beauftragten eingelagerten Plakate wird keine Haftung irgendwelcher Art übernommen. Nach beendigtem Aushang gehen verbleibende Plakate, die nicht ausdrücklich zurückverlangt werden, in das Verfügungsrecht der SwissPlakat AG über. Allfällige Kosten für den Rückversand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Aushangkontrolle
Beanstandungen wegen nicht ordnungsgemässer Durchführung eines Aushangs müssen der SwissPlakat AG unverzüglich mitgeteilt werden. Nach Ablauf des Aushangs können Beschwerden nicht mehr entgegengenommen werden.
13. Annullation
Der Auftraggeber kann die Auftragsbestätigung Mittels eingeschriebenem Brief oder per Mail an SwissPlakat AG annullieren. Bei einer Annullation hat er folgende Aushangkosten zu bezahlen:
- von 12 bis 10 Wochen vor Aushangbeginn: 20%
- von 9 bis 7 Wochen vor Aushangbeginn: 50%
- von 6 Wochen bis Aushangbeginn: 100%
der vereinbarten Aushangkosten.
14. Zahlungskonditionen
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zu Beginn der Platzierung der Werbemittel. Die Rechnungen sind per Aushangbeginn netto zahlbar. SwissPlakat AG ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig ein, ist SwissPlakat AG von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde schuldet die vereinbarte Zahlung dennoch, wobei die Rücktrittsbedingungen gemäss Ziff. 12 anwendbar sind.
15. Belegfotos Plakate
Nur nach schriftlicher Absprache zum Zeitpunkt der Buchung des Plakataushangs und gegen Verrechnung.
16. Abweichende Vereinbarungen
Von diesen Allgemeinen Bedingungen (AGB) abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.
17. Schlussbestimmungen
Diese AGB ersetzen sämtliche früheren AGB von SwissPlakat AG. SwissPlakat AG behält sich jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB vor.
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist der jeweilige Sitz von SwissPlakat AG.